Zu den ureigensten Kompetenzen eines jeden Rechtsanwaltes gehört die Kenntnis und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht. Als allgemein bezeichnen wir den Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, der nicht in weiteren Fachteilen geregelt ist (also den weiteren Büchern wie Familien- und Erbrecht), auch wenn das Recht der Gesellschaften sich vom BGB über weitere spezielle Gesetze erstreckt (GmbHG; AktienG; GenG etc.).
Pauschal kann man das allgemeine Zivilrecht auf das BGB incl. Sachenrecht erstrecken, also alle vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse. Es gibt viele Schnittmengen der verschiedenen Rechtsgebiete, dem Bereich Immobiliiarsachenrecht kann man sicher unter Immobilienrecht ein eigenes Untergebiet einräumen, gleiches gilt für Bereicherungs- oder Schadensersatzrecht.
Wir vertreten jedenfalls im weitesten Bereich des Zivilrechtes, manche Spezialgebiete werden gesondert noch etwas präzisiert.