Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses sind
insbesondere:
Aufhebungsvertrag
Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers
Zeitablauf bzw. Zweckerfüllung bei Befristung
Tod des Arbeitnehmers
Anfechtung
Ein Ausbildungsverhältnis endet
normalerweise mit Ende der Ausbildungszeit bzw. mit Bestehen der
Abschlussprüfung. Eine Verlängerung bei Nichtbestehen ist bis zum
nächstmöglichen Wiederholungstermin um längstens ein Jahr möglich.
Mit dem Tod des Arbeitgebers wird das
Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht beendet, außer es ergibt sich etwas
anderes aus besonderen Umständen bzw. dem Wesen des Arbeitsverhältnisses (z.B.
personenbezogene Krankenpflege, Privatsekretärin).