Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

Der EuGH hat insbesondere z.B. über Klagen der Kommission gegen die Mitgliedstaaten in sogenannten Vertragsverletzungsverfahren zu entscheiden sowie im Wege der Vorabentscheidung über Vorlagefragen nationaler Gerichte.

Die Kommission hat darüber zu wachen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag und der Umsetzung der Richtlinien nachkommen. Bei einem etwaigen Verstoß richtet die Kommission ein Mahnschreiben an den Mitgliedstaat mit der Aufforderung zur Stellungnahme binnen bestimmter Frist. Äußert sich der Mitgliedstaat nicht fristgemäß, so kann die Kommission im Vertragsverletzungsverfahren den EuGH anrufen.

Im Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH über entscheidungserhebliche Vorlagefragen z.B. zur Auslegung des EGV oder Gültigkeit und Auslegung der Handhabungen der Organe der Gemeinschaft, wozu das gesamte Sekundärrecht der Gemeinschaft wie darin auch der Erlass von Verordnungen und Richtlinien zählt.