Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Arbeitnehmerbegriff

Nach bislang herrschender Meinung wird als Arbeitnehmer bezeichnet, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags oder gleichgestellten Verhältnisses im Dienst eines anderen nach Weisung fremdbestimmte Leistungen erbringt.

Maßgeblich für die arbeitsrechtliche Qualifizierung als Arbeitnehmer im Unterschied zu Selbständigen und zu freien Dienstverträgen ist das Kriterium der persönlichen Weisungsgebundenheit.