Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Kündigungsfrist

außerordentliche Kündigung

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Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann für den Arbeitnehmer z.B. aus folgenden Gründen gerechtfertigt sein:

  • wenn der Arbeitgeber nicht oder wiederholt unter Verzug die fällige Vergütung bezahlt

  • wenn der Arbeitgeber zumindest grob fahrlässig seine Schutzpflichten verletzt

  • erhebliche Wahrscheinlichkeit der Gefährdung der Gesundheit bei Weiterführen des Arbeitsverhältnisses, wenn bei Vertragsschluss die Gefährdung nicht zu erkennen war

  • gegen den Arbeitnehmer gerichtete Ehrverletzungen bzw. Straftaten des Arbeitgebers je nach Einzelfall