Die außerordentliche Kündigung
aus wichtigem Grund kann für den Arbeitnehmer z.B. aus
folgenden Gründen gerechtfertigt sein:
wenn der Arbeitgeber nicht oder
wiederholt unter Verzug die fällige Vergütung bezahlt
wenn der Arbeitgeber zumindest
grob fahrlässig seine Schutzpflichten verletzt
erhebliche Wahrscheinlichkeit
der Gefährdung der Gesundheit bei Weiterführen des Arbeitsverhältnisses,
wenn bei Vertragsschluss die Gefährdung nicht zu erkennen war
gegen den Arbeitnehmer
gerichtete Ehrverletzungen bzw. Straftaten des Arbeitgebers je nach
Einzelfall