Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Kündigungsfrist Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer gilt wie für den Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten des Monats bzw. zum Monatsende. Die stufenweise Verlängerung der Kündigungsfristen nach dem 2. Beschäftigungsjahr gilt nur für den Arbeitgeber. Werden einzelvertraglich längere Kündigungsfristen vereinbart, gelten diese für den Arbeitnehmer, soweit sie nicht länger als die für den Arbeitgeber vereinbarten sind. Eine Gleichstellungsabrede bzgl. gleichermaßen für den Arbeitnehmer geltender längerer Kündigungsfristen wie für den Arbeitgeber ist wirksam möglich.