Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
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Kündigungsfrist

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Weiterbesch.anspruch


Weiterbeschäftigungsanspruch

Ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses besteht grundsätzlich nicht über den Zeitpunkt hinaus, zu dem die Kündigung wirken würde. Hiervon hat das BAG folgende drei Ausnahmen anerkannt:

  • auf Verlangen des Arbeitnehmers nach Widerspruch gegen die Kündigung durch den Betriebsrat

  • bei offensichtlich unwirksamer, missbräuchlicher oder willkürlicher Kündigung unter Abwägung der schutzwerten Interessen des Arbeitgebers

  • nach erstinstanzlicher Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung mit der Folge, dass nur noch ausnahmsweise schutzwerte Interessen des Arbeitgebers der Beschäftigungspflicht entgegenstehen können