Datenschutzbeauftragter
Das Bundesdatenschutzgesetz gibt Unternehmen schon ab kleinen Größen die Pflicht zum aktiven Umgang mit dem Thema Datenschutz auf. Dieser zunächst lästig erscheinende Umstand kann aber auch seine Vorteile haben. Datenschutz ist nicht nur die manchmal lästig wirkende Pflicht, nicht alles an Informationen beliebig weitergeben und verwenden zu dürfen, sondern betrifft auch den internen Sicherheitsbereich.
Wir bieten aus eigener Sachkenntnis heraus die korrekte Behandlung dieser Pflicht an.
Der Datenschutzbeauftragte hilft bei der Erstellung und Überwachung eines den gesetzlichen sowie sachlichen Anforderungen entsprechenden Datenschutzkonzeptes. Die gesetzlichen Fragen des Datenschutzrechtes sind unser ureigenster Tätigkeitsbereich. Die sachlichen und technischen Fragen des Datenschutzes können wir aus eigener Kenntnis und Erfahrung beurteilen und in die Beratung einbringen.