Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Inhalt:

ACHTUNG SEITE NICHT MEHR
AKTUALISIERT - HISTORISCH

Einleitung

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abmahnung
Abrechnung
Abschleppkosten
Abwasserkanal
Altbauten
Amateurfunkantennenanlage
Anfechtung
Anfechtung - Teilanfechtung
Anlieger
Antenne
Arten des Eigentums nach WEG
Auflagen - baurechtliche
Auflassungsvormerkung
Aufrechnung
Auslagen

B

Balkon
Bauliche Veränderung
Baum
Begründung des Wohnungseigentums
Beirat

Beiträge
Berater
Beschluß, nichtiger
Beschwer - Wert

Beschwerdefrist
Beschwerdewert 

Betreten des SE
Beweissicherungsverfahren
Beweisverfahren

Bewirtschaftungskosten

D

Dachboden
Dachterrasse
Drittschützende Normen
Duldungspflicht  
Duplexgarage

E

Eigentum
Eigentum, Arten des Eigentums
Eigentum, Erwerb des Eigentums
Eigentum, Gemeinschaftliches
Eigentümerversammlung
Eigentümerwechsel
Einleitung
Einstimmigkeit
Ersatzzustellung
Erwerberhaftung

F

Falschparker
Fälligkeit der Beiträge, Hausgelder und Sonderumlagen

G

Garageneinfahrt
Gebrauchsregelung
Gefälligkeitsverhältnis
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum, notwendiges
Gemeinschaftsordnung
Gerichtliches Verfahren - Kostenaufteilung
Gerichtskosten
Gewährleistungsansprüche
Glasfenster

H

Haftung des Eigentümers
Hausgelder
Hausgeldrückstände
Hausgeldrückstände - Kappung der Versorgungsleitungen
Haustierhaltung
Heizöl
Heizungsumstellung
Hobbyräume
Hund - Schadenersatzansprüche bei Verlust
Hundehaltung

I

Instandsetzung/Instandhaltung
Insolvenzverfahren
Isolierter Miteigentumsanteil

J

Jahresabrechnung

K

Kabelanschluss
Kanal
Kanalanschluss
Kaufrecht
Kaufrecht - beschränkt persönliche Dienstbarkeit bezüglich Fernwärmeleitung eines Grundstückes
Kenntnis (des Verwalters)
Kiosk
Klagebefugnis
Konkurs des Eigentümers
Kosten
Kostenverteilung
Kraftfahrzeug
Küchengerüche

L

Ladung zur Eigentümerversammlung
Lasten
Lastschriftverfahren
Leitungsrechte

M

Markise
Mehrheitsbeschluss
Miete
Mieter - Vorkaufsrecht
Miteigentumsanteil - isolierter 
Modernisierung

N

Nachbarrecht
Nachbarrecht1
Nachbarrecht - Bauschuttrecyclinganlage
Nachbarrecht - Zwangsvollstreckung zur Abwehr von Immissionen
Nichtbeschluß
Nichtigkeit von Beschlüssen
Nießbrauch
Notgeschäftsführer
Notwendiges Gemeinschaftseigentum
Nutzung

P

Parabolantenne
Parkplätze
Preisnachlass für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Produkthaftpflicht
Protokoll

R

Rauchen in der Eignetümerversammlung
Raumeigentum
Rechnungslegung
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtskosten
Rechtsmissbrauch
Rechtsmittel in WEG-Sachen
Rechtsschutzversicherung
Rohrleitungen
Rücklagenverrechnung

S

Sachverständigenkosten
Satellitenschüssel
Schenkungsrecht
Schwertransport
Selbständiges Beweisverfahren
Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert
Sichtschutz
Sondereigentum
Sondernutzung
Sondernutzungsrechte - fehlgeschlagene Begründung
Spritzwasser
Stimmrecht
Straßenanlieger

T

Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan"
Teileigentum
Teilungserklärung
Terrassensanierung
Tierhaltung

V

Veränderung (bauliche)
Veräußererhaftung
Vereinbarungsändernder Beschluß
Vereinbarungsersetzender Beschluß
Vermieter
Vermietung
Verkäuferpflichten
Verkleidungen
Versorgungsleitungen
Versicherungen
Verwalter
Verwalterbestellung
Verwalterbestellung-Maklertätigkeit
Verwaltervertrag
Verwalterzustimmung
Verwaltungsbeirat
Verzug

Vollmacht
Vollstreckungsgegenklage
Vormietrecht/Vorpachtrecht
Vorschüsse

W

Werbungskosten
Wiedereinsetzung
Wirtschaftsplan
Wohngebäudeversicherung
Wohngeld
Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlung - Ja-Stimmenauszählung bei Beschlußfassung
Wohnungseigentumsverwaltung - unechte
Wohnungseigentum - Begründung

Z

Zerrüttung
Zitterbeschluss
Zugang
Zurechnung
Zustellung
Zwangsverwalter
Zweckbestimmung


Werbungskosten

Werbungskosten hat (nur) der vermietende Eigentümer, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (§ 2 Abs. 1 Nr. 6, § 21 EStG). Neben den Abschreibungen, Finanzierungskosten und der Grunderwerbssteuer sowie den Reparaturkosten für das Sondereigentum sind alle Bewirtschaftungskosten des Gemeinschaftseigentums (mit Ausnahme der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage) Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Ob Instandhaltungs-/Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen oder Reparaturen für ein Gebäude, das in Teileigentumsanteile nach dem WEG aufgeteilt ist, sofort abziehbare Werbungskosten oder aktivierungspflichtige Herstellungskosten sind, ist grundsätzlich für den jeweiligen Teileigentumsanteil gesondert zu entscheiden.

Diese Prüfung ist zunächst bezogen auf das gesamte Gebäude durchzuführen, soweit Aufwendungen auf das gemeinschaftliche Eigentum entfallen. Die danach ermittelten Werbungskosten oder Herstellungskosten sind so dann grundsätzlich entsprechend den Miteigentumsanteilen den einzelnen Teileigentumsanteilen zuzuordnen. Soweit Aufwendungen auf die im Sondereigentum stehenden Räume entfallen, ist die Prüfung jeweils für das einzelne Sondereigentum vorzunehmen (BFH Urteil vom 19.09.1995 - IX R 37/93 - BStBl II, 131 f.)

Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage sind keine Werbungskosten. Werden Reparaturen, Modernisiserungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus der Rücklage bezahlt, liegen Werbungskosten vor.

1. Vermietung einer Eigentumswohnung an nahe Verwandte

Mietverhältnisse zwischen nahen Verwandten werden steuerrechtlich besonderen Regeln unterworfen. Sie müssen insbesondere dem Grundsatz des Drittvergleichs bzw. des Fremdvergleichs standhalten. Das gilt sowohl für die mietvertragliche Ausgestaltung wie auch für die Miethöhe und die Bezahlung der Mieten einschließlich der Nebenkosten = Betriebskosten nach § 27 II BerechVO.

2. Gestaltungsmißbrauch

Die zuständigen Finanzgerichte haben in der Vergangenheit die Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigte Kinder als rechtsmißbräuchlich eingestuft, wenn die mietenden Kinder die Miete nur aus Barunterhaltsleistungen der Eltern bezahlen können (BFHE 152, 496 = BStBl II 1988, 604 = ZMR 1988, 252). Diese Rechtsprechung wurde zwischenzeitlich vom Bundesfinanzhof aufgegeben. Im Urteil vom 19.10.1999 - IX R 39/99 - NJW 2000, 758 f - verneint der BFH eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung bei einer Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder, wenn das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt. Zum gleichen Ergebnis kommt der BFH im Urteil vom 19.10.1999 - IX R 30/98 - NJW 2000, 760 - für den Fall, daß statt einer Mietzahlung die Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern vereinbart wird.