Teilungserklärung

Inhalt

1. Inhaltskontrolle
2. Verpflichtung zur Übertragung der Mietverwaltung in TE/GO

Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Alleineigentümers eines Grundstückes an das Grundbuchamt, daß das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise aufgeteilt wird, daß mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden sind (vgl. § 8 Abs. 1 WEG). Die Teilungserklärung enthält in der Regel auch die Gemeinschaftsordnung. In der Gemeinschaftsordnung sind die Vereinbarungen im Sinne des §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 2 WEG enthalten. 

1. Inhaltskontrolle

Nach dem Beschluß des BayObLG vom 14.06.1996 - 2Z BR 53/95 - DNotZ 1996, 37 ff. - unterliegt die vom teilenden Eigentümer einseitig in der Teilungserklärung aufgestellte Gemeinschaftsordnung der Inhaltskontrolle unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben.

2. Verpflichtung zur Übertragung der Mietverwaltung in TE/GO

Dieser Inhaltskontrolle hält eine Regelung stand, die einen Wohnungseigentümer im Fall der Vermietung seines Wohnungseigentums verpflichtet, die Verwaltung des Sondereigentums dem Wohnungseigentumsverwalter zu übertragen (BayObLG vom14.06.1996 - 2Z BR 93/95 - DNotZ 1996, 37ff).

Siehe

ABC des Wohnungseigentumsrechtes (WEG)
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