Rechtsgeschäftlich durch Einzelrechtsnachfolge - Einigung (Auflassung) über den
Eigentumserwerb und Eintragung im Grundbuch - Kauf
§§ 433 ff BGB) oder Schenkung (§§ 516 ff BGB
Zuschlag in der Zwangsversteigerung - die Eintragung
ins Grundbuch ist zum Erwerb des Eigentums nicht erforderlich.
Universalsukzession - z. B. Erbanfall.
Auch bei der Universalsukzession ist die Eintragung ins Grundbuch nicht erforderlich. Wegen
der Haftung des Erwerbers nach Eigentümerwechsel für Hausgeldrückstände vor
dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs