Nach der Schutznormtheorie bezwecken öffentlich-rechtliche Vorschriften den Schutz Dritter, wenn sie erkennbar auf den Schutz der Individualinteressen Dritter abzielen (BVerwG vom 30.03.1995, BayVBl 1996, 52(53).
siehe
ABC des Wohnungseigentumsrechtes (WEG)
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Dr. jur. Max-Josef Weigl, München
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