Drittschützende Normen des Öffentlichen Rechts

Nach der Schutznormtheorie bezwecken öffentlich-rechtliche Vorschriften den Schutz Dritter, wenn sie erkennbar auf den Schutz der Individualinteressen Dritter abzielen (BVerwG vom 30.03.1995, BayVBl 1996, 52(53).

siehe 

ABC des Wohnungseigentumsrechtes (WEG)
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