Der Dachboden ist der begehbare Raum unter dem Giebeldach. Bei
Flachdächern - selbst bei sog. Kaltdächern - gibt es keinen Dachboden. Wird der Dachboden zu Wohnzwecken ausgebaut entstehen
sog. Dachgeschosswohnungen, deren Kennzeichen entsprechend der Giebelform
schräge Wände sind.
Der Dachboden wird üblicherweise als Abstellraum oder
Trockenraum genutzt - vor allem in Mietshäusern. Die zuständigen
Brandschutzbehörden verbieten zwischenzeitlich das Abstellen brennbarer
Gegenstände in Dachräumen aus feuerpolizeilichen Gründen.
Wenn der Dachboden in der Teilungserklärung i.V.m. dem
Aufteilungsplan keinem Sondereigentum zugeordnet wurde, ist der Dachboden
Gemeinschaftseigentum.