Der Wert der Beschwer, der sich nach den Vermögenswerteninteresse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von zwei Nadelbäumen im Bereich des Balkons seiner Eigentumswohnung ausgehenden Beeinträchtigung (Lichtentzug) richtet übersteigt DM 1.500,00 (Beschluß des OLG Düsseldorf vom 10.07.2000 - 3 Wx 214/00 - NJW-RR 2001, 160 f).
Das OLG Düsseldorf ist der Meinung, dass zur Ermittlung des Beschwerdewerts § 16 GKG - jährliche Mietminderung - nicht zum Ansatz kommen kann, da dieser Wert nur für die Gebührenberechnung von Bedeutung ist. Die Begrenzung auf den Jahreswert liegen überwiegend soziale Bewegungen zugrunde. Für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit, des Rechtsmittelstreitwerts und des Werts der Beschwer gelte in diesen Fällen § 18 ZPO:
ABC des Wohnungseigentumsrechtes (WEG)
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Dr. jur. Max-Josef Weigl, München
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