Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Wohnungseigentumssachen gegen Entscheidungen der Gerichte steht einer Notfrist gleich (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgericht vom 10.08.2000 - 2 ZBR 10/2000 - NJW-RR 2001, 445 ff).
ABC des Wohnungseigentumsrechtes (WEG)
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Dr. jur. Max-Josef Weigl, München
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