Auflassungsvormerkung

Auch die Auflassungsvormerkung ist für den Kauf und den Verkauf  von Wohnungseigentum von Bedeutung; denn die Auflassungsvormerkung sichert Eintragungsansprüche. Der Rang der Auflassungsvormerkung ist vor allem für die Durchsetzung der Recht des Eigentümers gegenüber nachrangigen beeinträchtigenden Eintragung von größter Bedeutung.

Eine erloschene Auflassungsvormerkung kann durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung jeder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden.

Der Rang der neu bewilligten Vormerkung bestimmt sich nicht nach der alten Eintragung sondern nach dem Zeitpunkt der neuen Bewilligung (BGH-Urteil vom 26.11.1999 - V ZR 432/98 (Frankfurt am Main) - NJW 2000, 805).

ABC des Wohnungseigentumsrechtes (WEG)
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